Am 19. Mai urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass sich der Bundesnachrichtendienst (BND) auch im Ausland an das deutsche Grundgesetz halten muss. Er darf also weiter Ausländer im Ausland abhören, muss sich aber an das Fernmeldegeheimnis halten und die Pressefreiheit beachten. Die Gesetzgeber sind nun in Zugzwang bis Ende 2021 ein neues Gesetz auszuarbeiten. Wie genau das aussehen wird, ist noch unklar. Dem Bundesverfassungsgericht schwebt ein schlagkräftiges Gremium mit eigenem Personal und eigenem Budget vor, das den BND effektiv kontrollieren kann.
Wie wahrscheinlich das ist und wie die Kontrolle bisher aussieht und in Zukunft aussehen muss, darüber sprechen wir mit Christian Flisek, MdL und stellvertretendes Mitglied der G10-Kommission des Bundestages, die zurzeit für die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zuständig ist. Anschließend besteht die Möglichkeit an den Referenten Fragen zu stellen.
Freitag, 10. Juli, 18 Uhr Zoom, wir freuen uns auf eine spannende Diskussion!
Anmeldung unter: Jena(at)sicherheitspolitik(dot)de